In einem ungemein bösartigen Artikel hetzte der Journalist Deniz Yücel gegen Papst Franziskus, die KatholikInnen und alle ChristInnen. In der Berliner „Tageszeitung“ – abgekürzt taz – vom 15. März 2013 wurde auf Seite 1 der Papst als „alter Sack“ beschimpft und die Christen, insbesondere die Katholiken, verächtlich gemacht. Die katholische Dogmatik nennt er esoterischen Klimbim und die katholische Soziallehre bezeichnet er in faschistoider Weise „Schwäche für die Schwachen“.
Deniz Yücel ist bekannt als Journalist, der politically incorrect in die Tasten hämmert. Im Jahr 2011 beschimpfte er die deutschen Fußballerinnen in sexistischer Manier mit „Schlampen„, weil sie gegen die Japanerinnen mit 0:1 verloren.
Der Kommentar von Deniz Yücel wurde unter der unterstellenden Überschrift „Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab“ in der gedruckten taz veröffentlicht:„Der neue Papst ist, den bislang vorliegenden Informationen nach zu urteilen, ein reaktionärer alter Sack wie sein Vorgänger. Der war seinerseits einem reaktionären alten Sack gefolgt, der wiederum einen reaktionären alten Sack beerbt hatte. Alter Sack I. folgte Alter Sack II., Alter Sack II. aber folgte Alter Sack III. – in einem fort, jahrein, jahraus. …
Der neue alte Sack, der künftig unter dem Künstlernamen Franziskus auftreten wird…“
Die Zeitung Christ in der Gegenwart schreibt: „Diese öffentliche Herabsetzung der Christen und des Papstes erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung im deutschen Strafrecht. Pressefreiheit ist ein sehr hohes Gut. Journalisten sind zu Recht stolz darauf, als eine Art vierte Macht im Spektrum der Gewaltenteilung Missstände in Staat und Gesellschaft aufzudecken. Das gilt auch für Missstände in der Kirche. Was sich die linke Berliner „Tageszeitung“ – taz – an Herabsetzung des neuen Papstes und der Katholiken erlaubt hat, überschreitet allerdings jedes Maß. Das ist nicht nur ein Fall für eine Rüge durch den Deutschen Presserat. Hier wird Volksverhetzung betrieben. Erfüllt ist der Straftatbestand, wie ihn die Paragrafen 130 und 166 des deutschen Strafgesetzbuches beschreiben, ergänzt durch Paragraf 167. Paragraf 130 stellt auch jene unter Strafe, die Schriften verbreiten, die zum Hass gegen eine religiöse Gruppe aufstacheln oder Menschen, die dieser Gruppe angehören, beschimpfen, böswillig verächtlich machen, verleumden und dadurch die Menschenwürde angreifen.“
Herausgefordert sind die katholischen Bischöfe, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken und die evangelische Kirche, hier juristisch durch alle Instanzen vorzugegehen – um des inneren Friedens willen! „Wehret den Anfängen!“
Deutsche Bischofskonferenz
Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Evangelische Kirche Deutschlands
TAZ-Artikel
Christ in der Gegenwart
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Veröffentlicht unter Aktuelles, Frieden, Gott und Mensch, Kirche, Kulturelles, Politisches, Religionen
Verschlagwortet mit DBK, Deutscher Presserat, EKD, Fußballerinnen, Hass, Herabsetzung, Menschenwürde, Papst Franziskus, Pressefreiheit, TAZ, Verleumdung, Verunglimpfung, Volksverhetzung, ZdK