Die christliche Soziallehre hat als Ziel Gerechtigkeit. Dabei ist es oft notwendig, Eigentum der Gemeinschaft zu übergeben. Univ.-Prof. Johannes Messner schreibt in seiner „Kurz gefaßten christlichen Soziallehre„: Das Gemeinwohl kann die Entziehung gemeinwohlwidrigen Eigentumsbesitzes unter angemessener Entschädigung erfordern (S.15).
Wann ist ein Eigentumsbesitz gemeinwohlwidrig?
Im Mai 2011 hielt Papst Benedikt XVI eine vielbeachtete Rede zum 50. Jahrestag von Mater et Magistra, einer Enzyklika (einem Brief) von Johannes XXIII. Er wies auf die besorgniserregenden Phänomene hin, „die mit der Finanzwelt zusammenhängen. Denn nach dem Höhepunkt der Krise hat sie wieder begonnen, frenetisch Kreditverträge abzuschließen, die häufig eine grenzenlose Spekulation erlauben. Phänomene schädlicher Spekulation gibt es auch in bezug auf Nahrungsmittel, Wasser und Land, was letztendlich jene noch ärmer macht, die bereits in Situationen hoher Prekarität leben. In ähnlicher Weise haben der Preisanstieg für primäre Energieressourcen und die daraus folgende Suche nach alternativen Energien, die manchmal ausschließlich von kurzfristigen ökonomischen Interessen geleitet wird, negative Folgen für die Umwelt wie auch für den Menschen selbst.“
Mancher Finanzbesitz ist für das Gemeinwohl schädlich und kann entzogen werden. Ist die Forderung von Werner Faymann einer Reichensteuer mit der Forderung der christlichen Soziallehre nach Gerechtigkeit identisch?
Die Zeitung „Der Sonntag“ bringt ein Interview mit Alois Riedlsperger SJ, dem Leiter der Katholischen Sozialakademie Österreichs über das Steuersystem: „Eine ausgewogene Besteuerung aller Vermögen und Einkommen ist daher „höchste Vernunft” eines Steuersystems, das das Vertrauen aller Bürgerinnen und Bürger hat.“