Archiv der Kategorie: Sexualität

Neubewertung von Homosexualität: Synodaler Weg für neue Sicht

Der Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ des Synodalen Weges der katholischen Kirche Deutschlands ist mit sehr großer Mehrheit angenommen worden: 165 Stimmen und 89,19 % Ja, 20 Stimmen und 10,81 % Nein, 10 Enthaltungen, Gesamt 195 Stimmen.

Im Grundtext werden Erkenntnisse der Theologie und der Humanwissenschaften sowie der MHGStudie aufgegriffen, die eine Veränderung der lehramtlich vertretenen Positionen im Hinblick auf homosexuelle Menschen nahelegen, wie sie u.a. im Katechismus der Katholischen Kirche dargelegt werden. Um durch eine Neubewertung der Homosexualität die kirchliche Lehre fortzuentwickeln, wendet sich die Synodalversammlung an den Papst und empfiehlt ihm eine weltkirchliche Verständigung dazu zu erzielen.

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Keine Fixierung auf die Sexualität: Synodaler Weg für Achtung und Liebe

Der Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ des Synodalen Weges der katholischen Kirche Deutschlands ist mit großer Mehrheit angenommen worden: 172 Stimmen und 94,51 % Ja, 10 Stimmen und 5,49 % Nein, 12 Enthaltungen, Gesamt 194 Stimmen.
Die Glaubwürdigkeit der Kirche hängt vor allem von der Praxis der Pfarreien sowie der kirchlichen Gemeinschaften, Einrichtungen, Organisationen und Verwaltungen ab: Welchen Dienst leisten sie den Menschen und wie gehen sie mit Menschen um? In der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse” wird dagegen die Frage der Glaubwürdigkeit der Kirche auf Loyalitätsobliegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enggeführt, bei denen eine Überbetonung von Fragen der privaten Lebensführung und darin eine Fixierung auf die Sexualität festzustellen ist.

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Empathie statt Klerikalismus: Chancen und Grenzen externer Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch

Keine Gewalt gegen Kinder, keine Übergriffe, kein Missbrauch, aber sie verstehen, sie dazugehören lassen und sie willkommen heißen.

Jörg Fegert ist Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Ulm, unterstützte von Anfang an die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Er berichtet von seinen auch ambivalenten Erfahrungen und reflektiert darüber, wie die Kirche mit dem Thema und vor allem mit den Betroffenen umgehen sollte.

Quelle: Empathie statt Klerikalismus: Chancen und Grenzen externer Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch

„Originär kirchlich wäre zuerst ein theologischer Beitrag, vor allem mit dem Leid der Betroffenen. Sensibilisierung für die Missbrauchsthematik endet nicht damit, dass man in Präventionstätigkeiten, Schutzkonzepte, Kommissionen und Beauftragte investiert, sondern alle Ebenen müssen verantwortlich angegangen werden. Es ist ein Glaubensthema und ein Leitungsthema. Bischöfe und Generalvikare müssen transparent entscheiden und in solche Entscheidungen Personen wie die genannten einbeziehen. Etwa stehen dem Finanzplan einer Einrichtung, die sich nicht um ein Schutzkonzept für die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen kümmert, erhebliche Bedenken entgegen, und man darf ihn nicht einfach durchwinken. Die MHG-Studie benennt Entstehungsbedingungen wie zum Beispiel den Klerikalismus. Hier sind glaubhafte Antworten zu fordern: Transparenz, Laienbeteiligung in Verfahren und einiges mehr. Im Umgang der Kirche mit den Schwächsten, also mit den Betroffenen, lässt sich am besten ersehen, ob die Kirche eine Antwort gefunden hat.“

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Valentinstag: Rosen, Küsse, Segen für die Liebsten

Am Valentinstag schenken sich Liebende Blumen, Schokolade, Segen und Küsse.
Gefährlich kann es in Indien werden, wo im Februar 2012 Subash Chouhan, der damalige Führer der militanten Bajrang Dal, unter Androhung körperlicher Gewalt Paare davor warnte, „sich an öffentlichen Orten zu küssen oder zu umarmen“. Man sei nicht gegen die Liebe, kritisiere aber „die vulgäre Darstellung der Liebe an öffentlichen Orten.“

Im Nachbarstaat Pakistan verbot 2017 das oberste Gericht Valentinsfeiern generell an allen öffentlichen Orten. In Saudi-Arabien hingegen waren Valentinsfeiern verboten, ab 2018 dürfen Muslime die Liebe aber wieder feiern. Im Osten Malaysias sind Valentinsfeiern erlaubt, im Westen verboten. 2011 verhafteten dort die Polizisten mehr als 100 muslimische Paare, um sie am Schariagericht anzuklagen.

Ich merke, dass so ein einfaches Liebesfest für manche Kulturen Schwierigkeiten bereitet. Gesetze schränken dann die Liebe ein. Das Evangelium zum Sonntag beschäftigt sich mit dem Verhältnis der Gesetze zur Liebe. Die Gesetze des Moses haben nach Jesus ein Ziel, nämlich die Liebesbeziehung zu Gott. Diese Liebe zu Gott bringt es mit sich, dass ich die Mitmenschen achte, mich mit meinem Feind versöhne, meine Ehefrau liebe und mein Ja ein Ja ist. Wer sich auf diese Liebesbeziehung zu Gott einlässt, wird in drei Liebesbeziehungen hineingenommen: zwischen Gott Sohn, Gott Vater und dem Geist.

In Wien am Stephansplatz gibt es mit Toni Faber eine Segnung der Liebenden am 14. Februar um 12:00 Uhr im Hof von Stephansplatz 6 beim „Quo Vadis?“ (mit dem Liebesbrief von Gott) und um 20:00 Uhr eine Segnung der Liebenden im Stephansdom. Wer nicht hingehen kann, soll den geliebten Menschen selbst segnen.

Quelle zum Valentinstag: Wikipedia