Jakob Cornides kritisiert den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes in Österreich, die Suizidbeihilfe zu legalisieren.
Imago Hominis (2021); 28(2): 090-099
Jakob Cornides resümiert und gibt dem österreichischen Parlament interessante und hilfreiche Anregungen:
Auf der juridisch-politischen Ebene muss man das Erkenntnis (jedoch sehr wohl) respektieren, denn es hat Rechtskraft: mit Ablaufdatum 31. Dezember 2021 wird die vom VfGH verfügte Streichung einiger Worte aus dem Wortlaut des § 78 StGB wirksam; ab diesem Zeitpunkt wird Suizidbeihilfe ohne jede Einschränkung legal sein, wenn der Gesetzgeber nicht korrigierend eingreift.
Immerhin zeigt die Einräumung einer ‚Reparaturfrist‘ bis Ende 2021 in Verbindung mit der relativierenden Aussage, die Suizidbeihilfe dürfe „nicht unter allen Umständen“ verboten werden, dass sogar der VfGH selbst die von ihm leichtfertig herbeigeführte Situation nicht für ideal hält und nunmehr vom Gesetzgeber eine einschränkende Regelung erwartet – oder vielleicht sogar erhofft. Gerade hierin aber zeigt sich aber eine Verantwortungslosigkeit, die fassungslos macht: das Höchstgericht reißt den Schutzwall nieder, der gerade das Leben der schwächsten und hilflosesten Mitglieder der Gesellschaft schützen soll, und hofft, dass jemand anderer ihn schon wiederaufrichten werde.